Zur "Missa Tridentina" haben die Päpste in den vergangenen Jahren verschiedene
Male ein Motu-Proprio herausgegeben, welches Einzelheiten zur Rechtmässigkeit
der "alten Messe" regelt.
Davon ab Sommer 2021 noch relevant sind folgende Dokumente:
Damit die eine Form des Römischen Ritus die andere mehr bereichert, empfahl
Papst Benedikt XVI in seinem Brief an alle Bischöfe der lateinischen Kirche
vom 7. Juli 2007[1], dass einige der neuen Präfationen in das Missale
eingefügt werden sollten.
Die Päpstliche Kommission „Ecclesia Die“
hatte diesen Gedanken durch die Instruktion Universæ Ecclesiæ bestätigt[2].
Darum hat diese Kommission in der Folge aufgrund eines Mandats Benedikts
XVI. in dem genannten Brief und schöpfend aus neuen und alten Quellen eine
Untersuchung nach geeigneteren Prinzipien für die Ergänzung von Präfationen
in das alte Missale in Angriff genommen. Diese Untersuchung, die von der
Päpstlichen Kommission begonnen worden ist, hat die Kongregation für die
Glaubenslehre jetzt abgeschlossen, nachdem Papst Franziskus nach dem Motu
Proprio vom 17. Januar 2019 alle Aufgaben der oben genannten Kommission auf
jene Kongregation übertragen hatte. [3]
Nachdem die Kongregation für
die Glaubenslehre einige Religioseninstitute, Gesellschaften des
Apostolischen Lebens und Fachleute, die mit dem Usus antiqior verbunden
sind, sowie den Kardinalpräfekten der Kongregation für den Gottesdienst und
die Sakramentendisziplin konsultiert hat, billigt sie sieben Präfationen,
wie sie im beigefügten Exemplar aufgeführt werden, und erlaubt, dass sie von
jedem Bischof und Priester, der das Eucharistische Opfer nach den Normen des
Apostolischen Schreibens Summorum Pontificum gemäß dem Missale Romanum von
1962 zelebriert, unter Beachtung der hinzugefügten Rubriken verwenden kann.
Die Bestimmungen dieses Dekretes sollen ungeachtet jeder gegenteiligen
Anordnung vom 19. März dieses Jahre an, dem Fest des Heiligen Joseph, des
Bräutigams der Heiligen Jungfrau Maria, des Bekenners und Patrons der ganzen
Kirche, befolgt werden.
Papst Franziskus hat in einer dem weiter
unten genannten Erzbischof, dem Sekretär der Congregatio pro Doctrina Fidei
am 5. Dezember 2019 gewährten Audienz dieses Dekret bestätigt und seine
Veröffentlichung angeordnet.
Rom, am Sitze der Kongregation für die
Glaubenslehre, den 22. Februar 2020, dem Fest der Kathedra des heiligen
Apostels Petrus
Aloisius F. Card. Ladaria, S.J. Präfekt der
Congregation für die Glaubenslehre
✠ Iacobus Morandi
Titularerzbischof Sekretär
[1] Benedikt XVI., Epistula ad
Episcopos ad producendas Litteras Apostolicas Motu Proprio datas, de Usu
Liturgiæ Romanæ Instaurationi anni 1970 præcedentis, AAS 99 (2007), 798.
[2] Päpstliche Kommission “Ecclesia Dei”, Instructio ad exsequendas
Litteras Apostolicas Summorum Pontificum a S. S. Benedicto PP. XVI Motu
Proprio datas, AAS 103 (2011), 413-420, n. 25.
[3] Franziskus,
Litteræ Apostolicæ Motu Proprio datæ de Pontificia Commissione “Ecclesia
Dei”, die 17 Ianuarii 2019.
Dekret „Cum sanctissima“
Weil die heiligste Tugend Jesu Christi selber in den Tugenden der Heiligen
leuchtet und weil den Gläubigen immer die Beispiele der Heiligen (1) als
Vorbilder vor Augen gestellt werden müssen, hat Papst Benedikt XVI. in
seinem Brief vom 7. Juli 2007 der Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“ den
Auftrag erteilt, dass einige von ihnen, die in den letzten Jahrzehnten
heiliggesprochen worden sind, auch nach der außerordentlichen Form des
Römischen Ritus Verehrung zuteil werden könne (2). Denn „es passt sehr, dass
der, der heilig ist bei Gott, auch bei den Menschen als heilig gilt“ (3) und
„weil es für die Gläubigen nicht wenig nützt, immer neue Beispiele von
Tugenden zu haben, die sie nachahmen müssen“ (4).
Denn die Päpstliche
Kommission „Ecclesia Dei“, die diesen Gedanken durch die Instruktion
„Universae Ecclesiae“ bekräftigt hat (5), ist der Frage nachgegangen, ob die
Diener Gottes, die in das Verzeichnis der Heiligen Aufnahme gefunden haben,
in das alte Missale angemessen eingefügt werden können. Diese von jener
Päpstlichen Kommission begonnene Untersuchung hat die Kongregation für die
Glaubenslehre nun abgeschlossen, nachdem Papst Franziskus nach dem Motu
Proprio vom 7. Januar 2019 alle Aufgaben jener Kommission auf diese
Kongregation übertragen hatte (6).
Aus diesem Grund hat die
Kongregation für die Glaubenslehre, nach Konsultation einiger
Religioseninstitute, Gesellschaften des Apostolischen Lebens und Fachleute,
die mit dem Usus antiqior verbunden sind, sowie des Kardinalpräfekten der
Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentendisziplin die weiter
unten aufgeführten Normen zur Förderung der kultischen Verehrung der
Heiligen in der außerodentlichen Form approbiert, wobei jedoch die
Zugeständnisse an die Kalender bzw. besonderen Feste, die vom Heiligen Stuhl
bisher erteilt worden sind, aufrecht erhalten bleiben.
[1] Festmessen
im weiteren Sinne (vgl. RGMR 302) können aus gerechtem Grund an allen
Festtagen 3. Klasse (jene ausgenommen, die unter Nr. 8 unten behandelt
werden) sowie an den Vigilien der Heiligen 3. Klasse gefeiert werden.
[2] Außerdem wird mit Bezug auf RGMR 302 c) auch die Messe jedes
beliebigen Heiligen, der in das Verzeichnis der Heiligen nach dem 26. Juli
1960 aufgenommen worden ist, erlaubt, an dem Tag nämlich, an dem
vorgeschrieben ist, dass dessen liturgisches Gedächtnis von der ganzen
Kirche begangen wird. Eine Votivmesse des Heiligen wird aber ebenso erlaubt
nach den Normen RGMR 311 unter Beachtung der anderen Rubriken für
Votivmessen.
[3] Sooft die Rede ist von einer Festmesse im weiteren
Sinne, kann das vollständige Officium divinum, das mit der Messe
übereinstimmt, gebetet werden gleich wie das Officium ordnarium (RGBR 169).
[4] Die ordentliche Commemoratio des Festes oder die unterlassene Vigil
gemäß den in den Nummern 1-3 genannten Vorschriften erfolgt immer mit
anderen zusammentreffenden Commemorationes gemäß den Rurbiken, unter
Beachtung der RG 111 d).
[5] Um das Formular für die Messe und das
Officium nach den oben genannten Regeln auszuwählen, wenn es nicht in den
Eigentexten der Heiligen für bestimmte Orte oder in seinem neuen Supplement,
das vom Heiligen Stuhl approbiert worden ist, steht, werden Texte aus dem
Commune-Teil des Missale oder des Breviers genommen. Sooft es im
Commune-Teil mehrere Formulare gibt, ist der Zelebrant frei in der Auswahl.
Die Formulare aber, die im vorher genannten Eigentexten der Heiligen bzw. im
Supplement aufgeführt werden, müssen an dem Tag verwendet werden, an dem sie
in ihnen vorkommen.
[6] Der zur freien Wahl dem Zelebranten zur
Verfügung stehende nicht gebotene Gedenktag des Heiligen oder des
Geheimnisses kann an dem Tag zugelassen werden, an dem sie im Eigenteil der
Heiligen für bestimmte Orte oder im neuen Supplement sowohl in der Messe als
auch im Officium an den liturgischen Tagen 3. und 4. Klasse unter Beachtung
der RG 111 d) aufgeführt werden.
[7] In Häusern von
Religioseninstituten oder Gesellschaften des Apostolischen Lebens kommt es
dem Oberen des Hauses zu, nicht dem Zelebranten, die Weise der Anwendung
dieser Regelungen in der Konventmesse sowie im Chor- bzw. Gemeinschaftsgebet
zu bestimmen
[8] Festtage 3. Klasse, die in diesen Regelungen weder
verdrängt noch ausgelassen werden können, werde in der folgenden Tabelle
aufgezählt. Die genannten Feste können auch an den Tagen 3. Klasse der
Quadragesima und der Passionszeit gefeiert werden unter Berücksichtigung der
Commemoratio des Wochentages gemäß den Rubriken.
Die Bestimmungen
dieses Dekretes sollen ungeachtet jeder gegenteiligen Anordnung vom 19. März
dieses Jahre an, dem Fest des Heiligen Joseph, des Bräutigams der Heiligen
Jungfrau Maria, des Bekenners und Patrons der ganzen Kirche, befolgt werden.
Papst Franziskus hat in einer dem weiter unten genannten Erzbischof, dem
Sekretär der Kongregation für die Glaubenslehre am 5. Dezember 2019
gewährten Audienz dieses Dekret bestätigt und seine Veröffentlichung
angeordnet.
Rom, am Sitze der Kongregation für die Glaubenslehre, den
22. Februar 2020, dem Fest der Kathedra des heiligen Apostels Petrus
Aloisius F. Card. Ladaria, S.J. Präfekt der Congregation für die
Glaubenslehre
✠ Iacobus Morandi Titularerzbischof Sekretär
_________________________
(1) Vgl. PIUS XII., Litt. enc. Mediator
Dei, AAS 39 (1947), 581 ; CONCILIUM VATICANUM Il, Const. Sacrosanctum
Concilium, n. 104.
(2) BENEDIKT XVI. Epistula ad Episcopos ad
producendas Litteras Apostolicas Motu Proprio datas, de Usu Liturgiae
Romanae Instaurationi anni 1970 praecedentis, AAS 99 (2007), 798.
(3)
BENEDIKT XIV., De Servorum Dei Beatifìcatione et Canonizatione, Lib. I, Cap.
XIII, 2.
(4) lbid., 5.
(5) PONTIFICIA COMMISSIO „ECCLESIA
DEI“, Instructio ad exsequendas Litteras Apostolicas Summorum Pontificum a
S.S. Benedicto PP. XVI Motu Proprio datas, AAS 103 (2011), 413-420, n. 25.
(6) FRANCISKUS, Litterae Apostolicae Motu Proprio datae de Pontifìcia
Commissione „Ecclesia Dei“, die 17 Ianuarii 2019.
Liste
der Festtage 3. Klasse, die nicht verdrängt werden können:
Januar 17 Hl. Antonius, Abt. 20 Hll. Fabian, Papst, Sebastian,
Märtyrer. 21 Hl. Agnes, Jungfrau und Märtyrerin 24 Hl. Timotheus,
Bischof un Märtyrer 25 Bekehrung des hl. Paulus, Apostel 26 Hl.
Polykarp, Bischof und Märtyrer 27 Hl. Johannes Chrysostomus, Bischof,
Bekenne und Kirchenlehrer. 29 Hl. Franz von Sales, Bischof, Bekenner und
Kirchenlehre 31 Hl. Johannes Bosco, Bekenner
Februar 01 Hl.
Ignatius, Bischof und Märtyrer 05 Heilige Agatha, Jungfrau und Märtyrerin
06 Hl. Titus, Bischof und Bekenner
März 06 Hl. Perpetua und
Felizitas, Märtyrer 07 Heiliger Thomas von Aquin, Bekenner und
Kirchenlehrer 09 Heilige Franziska Romana, Witwe 12 Hl. Gregor I,
Papst, Bekenner und Kirchenlehrer 21 Hl. Benedikt, Abt 24 Heiliger
Gabriel, Erzengel
April 11 Hl. Leo, Bekenner und Kirchenlehrer
14 Hl. Justin, Märtyrer 30 Hl. Katharina von Siena, Jungfrau
Mai
02 Hl. Athanasius, Bischof, Bekenner und Kirchenlehrer 04 Hl. Monika,
Witwe 05 Hl. Pius V., Papst und Bekenner 09 Hl. Gregor von Nazianz,
Bischof, Bekenner und Kirchnlehrer 25 Gregor VII., Papst und Bekenner
26 H. Philipp Neri, Bekenner
Juni 05 Hl. Bonifatius, Bischof und
Märtyrer 11 Hl. Barnabas, Apostel 13 Hl. Antonius von Padua, Bekenner
und Kirchenlehrer 14 Hl. Basilius der Große, Bischof, Bekenner und
Kirchenlehrer 21 Hl. Aloisius Conzaga, Bekenner 30 Gedächtnis des hl.
Paulus, Apostel
Juli 07 Hll. Cyrill und Methodius, Bischöfe und
Bekenner 14 Hl. Bonaventura, Bischof, Bekenner und Kirchenlehrer 19
Hl. Vinzenz von Paul, Bekenner 22 Hl. Maria Magdalena, Büsserin 29 Hl.
Martha, Jungfrau 31 Hl. Ignatius, Bekenner
Augustus 02 Hl.
Alfons Maria von Liguori, Bischof, Bekenner und Kirchenlehrer 04 Hl.
Dominikus, Bekenner 05 Weihe der Kirche Maria Schnee 08 Hl. Ioannes
Mariaa Vianney, Bekenner 12 Hl. Klara, Jungfrau 20 S. Bernardi Abbatis
et Eccl. Doct. 28 Hl. Augustinus, Bischof, Bekenner und Kirchenlehrer
29 Enthauptung des hl. Johannes des Täufers
September 03 Hl. Pius
X., Papst und Bekenner 12 Maria Namen 16 Hl. Kornelius, Papst und
Märtyer, Hl. Cyprian, Bischof und Märtyrer 27 Hll. Kosmas und Damasus,
Märtyrer 30 Hl. Hieronymus, Priester, Bekenner und Kirchenlehrer
Oktober 02 Hl. Schutzengel 03 Hl. Theresia vom Kinde Jesu, Jungfrau
04 Hl. Franziskus, Bekenner 06 Hl. Bruno, Bekenner 14 Hl. Calixtus I.,
Papst ud Märtyrer 15 Hl. Theresia, Jungfrau
November 04 Hl.
Karl, Bischof und Bekenner 11 Hl. Martin, Bischof und Bekenner 14
Heiliger Josaphat, Bischof und Märtyrer 18 Weihe der Basiliken St. Peter
und St. Paul in Rom 22 Hl. Caecilia, Jungfrau und Märtyrerin 23 Hl.
Clemens, Papst und Märtyrer 24 Hl. Johannes vom Kreuz, Bekenner und
Kirchenlehrer
Dezember 03 Hl. Franz Xaver, Bekenner 06 Hl.
Nikolaus, Bischof und Bekenner 07 Hl. Ambrosius, Bischof, Bekenner und
Kirchenlehrer 11 Hl. Damasus, Papst und Bekenner 13 Hl. Lucia,
Jungfrau und Märtyrerin