Registrierung in der hl. Messe
In der Missa Tridentina ist es jahrhundertelange Übung, dass die Orgel
einen Gesang nur begleitet und nicht "erdrückt" oder "begräbt", wie schon
Papst Benedikt XIV dies 1749 in der Enzyclika "Annus qui hunc" ausdrücklich
untersagt hat. Wenn man als Organist den Gesang der Schola oder des Volkes
nicht mehr hören kann, hat man sich somit bei der Registrierung klar
zurückzunehmen.
Dass selbst die feierlichsten Gottesdienste an den hohen Festen auch ihre
leisen Töne haben, braucht sicher nicht erwähnt zu werden.
Orgelspiel während des Kanon
Ein dezentes Orgelspiel zwischen Sanctus und Hanc igitur, also bis zum
Ertönen der Wandlungsglocke sowie nach der Wandlung bis zum Glockenzeichen
vor dem Kanonende, ist ausserhalb von Advent, Fastenzeit, Requiem etc. nicht
verboten. Der Profi wird dies jedoch zur Steigerung der Feierlichkeit nur zu
den hohen Festzeiten einsetzen, denn wie soll man die Feierlichkeit
noch steigern, wenn dies rund ums Jahr ständig praktiziert würde?
Schlusslied
An manchen Orten ist es üblich, dass die Orgel mit dem Schlusslied bis
zum Ende des Schlussevangeliums wartet. An anderen Orten wird die
Intonierung des Schlussliedes zwar schon beim Schlussevangelium gespielt,
der Gesang selber aber erst nach dem Ende des Evangeliums begonnen. Grund
dafür ist zum Einen, dass das Volkslied ganz streng genommen nur
ausnahmsweise innerhalb der hl. Messe zulässig ist (und die hl. Messe endet
nun einmal mit dem Schlussevangelium), zum Anderen, dass es in früheren
Zeiten für das andächtige Mitbeten des "et incarnatus est" in Credo oder
eben im Schlussevangelium einen Ablass gab.
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