Das von der UVK herausgegebene Kalendarium für das Jahr 2021 enthält einen gravierenden Fehler:

 

Auf Seite 80 liest man:

 

"Eine weitere Regelung" (des Dekrets "Cum sanctissima", Congr. pro Doctr. Fidei, 22. Febr. 2020) "besteht darin, daß an den Wochentagen 3. Klasse der Fasten- und Passionszeit die Messe eines kommemorierten Heiligen genommen werden kann."

 

Das trifft indes so nicht zu! Nur an bestimmten Tagen der Fasten und Passionszeit (3. Klasse) darf die Messe eines Heiligen (3. Kl.) genommen werden. In "Cum sanctissima" steht wörtlich:

"Nachstehend sind die Festtage III. Klasse aufgeführt, die durch die vorliegenden Bestimmungen weder verhindert noch ausgelassen werden können. Diese" (!!!) "Feste können auch an den Feriae III. Klasse der Quadragesima und der Passionszeit gefeiert werden, wobei die Commemoratio feriae entsprechend den Rubriken zu geschehen hat."

Die betreffenden Feste 3. Klasse - und das sind eben nicht alle - werden dann im einzelnen angeführt. Vgl.:

Dekret, Cum sanctissima (22. Februar 2020)

D.h. für alle übrigen Festtage 3. Klasse gilt nach wie vor - gemäß Präzedenztabelle (Generalrubriken Nr. 91) - daß deren Messe an Ferialtagen 3. Klasse nicht genommen werden darf.