Das von der UVK herausgegebene Kalendarium für das Jahr 2021 enthält einen
gravierenden Fehler:
Auf Seite 80 liest man:
"Eine weitere Regelung" (des Dekrets "Cum sanctissima", Congr. pro Doctr. Fidei,
22. Febr. 2020) "besteht darin, daß
an den Wochentagen 3. Klasse der Fasten- und Passionszeit die Messe eines
kommemorierten Heiligen genommen werden kann."
Das trifft indes so nicht
zu! Nur an
bestimmten Tagen der Fasten und Passionszeit (3. Klasse) darf die
Messe eines Heiligen (3. Kl.) genommen werden. In "Cum sanctissima" steht
wörtlich:
"Nachstehend sind die Festtage III. Klasse aufgeführt, die durch die
vorliegenden Bestimmungen weder verhindert noch ausgelassen werden können.
Diese" (!!!) "Feste können auch an den Feriae III. Klasse der Quadragesima und
der Passionszeit gefeiert werden, wobei die Commemoratio
feriae entsprechend den Rubriken zu geschehen hat."
Die
betreffenden Feste 3. Klasse - und das sind eben
nicht alle - werden dann im einzelnen angeführt. Vgl.:
Dekret, Cum sanctissima (22. Februar 2020)
D.h.
für alle übrigen Festtage 3. Klasse gilt nach wie vor - gemäß Präzedenztabelle
(Generalrubriken Nr. 91) - daß deren Messe an Ferialtagen 3. Klasse nicht genommen
werden darf.