Karwoche nach der Fassung nach oder vor 1951?
Die Priesterbruderschaft St. Petrus erhielt von der vatikanischen Kommission
Ecclesia Dei die Erlaubnis, jene liturgischen Bücher der Karwoche zu
verwenden, wie sie vor der Reform Pius XII. (+1958) existierten.
Auch andere Ecclesia Dei Gemeinschaften sowie auch Messorte von
Diözesanpriestern haben inzwischen begonnen hier und da die ältere Form zu
zelebrieren.
Generell muss - egal in welcher Form - am Karfreitag allerdings jene Fürbitte für die Juden gebetet
werden, die Papst Benedikt XVI. veröffentlicht hat (siehe oben Einleger für
Schott und Bomm).
Ebenfalls sind hinsichtlich der Uhrzeiten der Feiern generell jene von
nach 1951 zu verwenden. Abendmahlsamt, Karfreitagsliturgie und
Osternachtfeier am Vormittag bleiben deshalb untersagt und es sei durchaus
erwähnt, dass der Verbot z.B. von einer "Osternachtfeier" am Vormittag des
Karsamstags mehr als nachvollziehbar erscheint.
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